Stadtbibliothek Cuneo – Rechtliche Hinweise
Regulatorische Verweise
Diese Seiten bieten eine Zusammenfassung des Verfahrens zur Hinterlegung eines benötigten Exemplars in der Bibliothek.
In jedem Fall werden die interessierten Parteien aufgefordert, die einschlägigen Rechtsvorschriften zu lesen, deren Kenntnis ihnen als für die Veröffentlichung verantwortlichen Parteien obliegt.
„Regeln für die Hinterlegung von Dokumenten von kulturellem Interesse zur öffentlichen Verwendung.“ Amtsblatt Nr. 98 vom 27. April 2004.
Erlassen mit Präsidialerlass Nr. 252 vom 3. Mai 2006 – Amtsblatt Nr. 191 vom 8. August 2006. Inkrafttreten am 2. September 2006.
Wir empfehlen außerdem einen Besuch der Website der Generaldirektion für Bucherbe, die Informationen und Erläuterungen zur Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften enthält.