Stadtbibliothek von Cuneo

Stadtbibliothek Cuneo Pflichtabgabe

Pflichteinlage

Die Erhaltung und Förderung des italienischen Verlagswesens, die Bewahrung des Andenkens an die italienische Kultur und das italienische Gesellschaftsleben: Dies ist der Zweck der Gesetzgebung über die Pflichtabgabe von Publikationen.

Im Jahr 2004 wurde das Gesetz Nr. 106, Regeln über die Pflichtabgabe von Dokumenten von kulturellem Interesse zur öffentlichen Nutzung, erlassen, das die Schaffung zweier Archive italienischer Verlagsproduktion vorsieht: eines nationalen in den zentralen Nationalbibliotheken von Rom und Florenz und eines regionalen.

Die Stadtbibliothek von Cuneo bewahrt eines der beiden Exemplare des regionalen Archivs gedruckter Materialien auf, die in der Provinz Cuneo veröffentlicht wurden.

Die Pflichtabgabe verlangt, dass Publikationen vom Verlag oder der für die Veröffentlichung verantwortlichen Person hinterlegt werden. Die Hinterlegungsstellen, an die die Pflichtexemplare zu senden sind, werden anhand des Sitzes des Verlags und der Art des produzierten Materials bestimmt.

Diese Seiten enthalten regulatorische Verweise und alle Informationen, die zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich sind.